» BV-H e.V. » Über uns » Archiv  · 

Ablage älterer Informationen

Hier halten wir ältere Veröffentlichungen für Sie zum Nachlesen bereit

Archivierte Kurzmeldungen

Stellungnahme und Presseerklärung zum Ärztestreik und den aktuellen Aktionen des Marburger Bundes

Wer glaubt an den Weihnachtsmann? Vorsicht vor Desinformation!

Ärztliche Leistungen und Umsatzsteuerpflicht - Urteil schafft Klarheit

Geplante Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntG) löst keine arbeitsrechtlichen Probleme.

"Honorarärzte werden gesetzlich verankert" titelt die Ärzte Zeitung am 2.10.2011 - Hier der Artikel zum Nachlesen...

Neuer Service des BV-H e.V. für Vertragsärzte: Ab sofort haben wir eine kompetente Ansprechpartnerin für dieses Thema, die Sie gerne zu allen Fragen rund um Kooperationen mit Kliniken kontaktieren können. Für unsere Mitglieder ist dieses Angebot selbstverständlich kostenlos!

Symposium Honorarärzte im Gesundheitswesen - Qualität & Fortbildung vom 9. bis 11. September war ein Erfolg. Eine Zusammenfassung und einzelne Vorträge zum Download finden Sie hier.

Urteil des Bundessozialgerichts vom 23.3.2011: Droht einmal mehr das Ende der Honorararzttätigkeit? - Mitgliederbereich

Frisch aus der Druckerpresse: Kommentierter Mustervertrag des BV-H für Honorarärzte ab sofort bei uns erhältlich!

Stellungnahme des BV-H e.V.
Der BV-H nimmt Stellung zu den aktuellen Ereignissen im Bereich der komunalen Kliniken. Wir unterstützen die Maßnahmen des Marburger Bundes ausdrücklich verwehren uns aber ausdrücklich als Sündenböcke herzuhalten.

Vorsicht vor Desinformation!

Zitiert aus einem Schreiben, das Ärzte einer Agentur über das Thema Scheinselbständigkeit informieren soll:

"Immer wieder tauchen Fragen/Ausdrücke für Anregungen zur Scheinselbständigkeit auf. Ein Freiberufler kann nur scheinselbständig sein, wenn er dies zulässt, wie u. a. mit falschen Vertragsbindungen in Kliniken. Dies hat zur Folge, dass die BFA prüft, die Kliniken ggf. Sozialabgaben auf hohe Honorare zahlen muss und somit Abstand von freiberuflichen Ärzten nimmt (aktuell sehr massiv), da dies den Kostenrahmen vom Einsatz Ihrer Tätigkeit sprengt – verständlich."

Kommentar: So gern wir uns die Rechtssicherheit in diesem Bereich wünschen würden, so falsch sind leider derartige Aussagen. Der Status des Freiberuflers schützt keineswegs vor der Feststellung einer Scheinselbständigkeit und v.a. nicht allein auf der Basis eines Vertragswerkes. Die DRV (nicht BfA!) prüft jeden Einzelfall in seiner Gesamtschau. Dabei ist sicher der Vertrag ein wichtiges Element und man sollte grobe Fehler in diesem Zusammenhang vermeiden. Entscheidend ist jedoch, ob das Auftragsverhältnis zwischen Honorararzt und Klinik auch tatsächlich so gelebt wurde, wie im Vertrag formuliert. Wer sich vor Scheinselbständigkeit schützen will braucht deshalb eine fundierte und sachkundige Beratung, die unabhängig von wirtschaftlichen Interessen ist. Vertrauen Sie als Honorararzt oder auch als Auftraggeber deshalb nicht auf oberflächliche Informationen, sondern werden Sie Mitglied im BV-H e.V. Wir wissen wirklich um was es geht!

Weiterhin heisst es in diesem Schreiben:

"Wie Sie verschiedenen Artikeln, u. a. auch aus der Ärztezeitung entnehmen konnten, soll der „Honorararzt" -Status legitimiert werden. Dies haben wir bei wichtigen Behörden und Ämtern für Sie erreicht. Leider werden selten die Urheber genannt, so dass wir Sie es wissen lassen wollten."

Kommentar: Das freiberufliche Arbeiten als Honorararzt und damit der Status als Honorararzt stand und steht in keinem Widerspruch zum ärztlichen Berufsrecht. Insofern war und ist diese Tätigkeit bereits seit Ihrem Aufkommen vollständig legitim. Der hier angesprochene Artikel aus der Ärztezeitung bezieht sich allerdings auf die fragliche Abrechenbarkeit ambulanter Leistungen, die durch externe Ärzte (hier gemeint waren Vertragsärzte einerseits und angestellte Ärzte des KH andererseits) in Kliniken erbracht werden. Nach dem neuen Versorgungsstrukturgesetz sollen diese Kooperationen zwar leichter ermöglicht werden (Siehe Drucksache des Deutschen Bundestages Nr. 17/8005 vom 30. 11. 2011), allerdings findet sich hier die Formulierung "Vertragsärzte". Hier besteht also weiterhin Klärungsbedarf in Bezug auf freiberufliche Ärzte ohne Vertragsarztsitz.

Wichtig erscheint uns in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass es v.a. der Vielzahl von Aktiven (u.a. BV-H e.V., Firmen und Agenturen, Verschiedenen Anwälten, anderen med. Berufsverbänden, Organen der ärztlichen Selbstverwaltung und auch der Presse) insgesamt zu verdanken ist, dass seit einigen Jahren Bewegung in wichtige Rechtsfragen zum Thema Honorararzt gekommen ist. Noch ist der Weg einer vollständigen und unkomplizierten Tätigkeit als Honorararzt im Deutschen Gesundheitswesen allerdings nicht zu Ende beschritten. Aber ganz sicher nicht sind die bisherigen Erfolge einer einzigen Firma, oder einer einzelnen Organisation alleine(!) zuzuschreiben. Sie sind vielmehr das Ergebnis vieler Menschen, die sich in dieser Frage engagiert haben! - BV-H e.V.

Erbringen Honorar- und Konsiliarärzte für Kliniken umsatzsteuerpflichtige Leistungen?

Die Finanzverwaltung war bisher der Auffassung, dass ärztliche Leistungen außerhalb von Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen – sprich niedergelassenen Ärzten – nur dann steuerbefreit sind, wenn diese im Rahmen eines persönlichen Vertrauensverhältnisses zwischen Arzt und einzelnem Patienten erfolgen. Der BFH hat nun entschieden, dass dieser Tatbestand für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 14a UStG nicht notwendig ist. Vielmehr ist es ausreichend, dass die ärztliche Dienstleistung ein unerlässlicher, fester und untrennbarer Bestandteil eines Gesamtverfahrens sei, dessen einzelne Abschnitte sinnvollerweise nicht isoliert voneinander durchgeführt werden können. (Beratungs-) Leistungen, die gegenüber Ärzten, Krankenhäusern und ähnlichen Einrichtungen unmittelbar zur Unterstützung ihrer Heilbehandlungen erbracht werden, sind somit auch dann begünstigt, wenn sie keinen Bezug zu einem konkreten Krankheitsfall haben. Damit dürfte die fehlende Regelung im Umsatzsteueranwendungserlass für Honorar- und Konsiliarärzte nicht mehr zu einer Verwehrung der Umsatzsteuerbefreiung führen.

von: Marius Christian Langenhorst, LL.M. (Taxation) Rechtsanwalt Partner Dr. Besau Partner Rechtsanwälte Steuerberater Vogelsanger Weg 6 D- 50354 Hürth (an der Kölner Medienmeile) Fon: +49 (0) 2233 99 44 13 0 Fax: +49 (0) 2233 99 44 13 99 langenhorst@colognelegal.com www.colognelegal.com

Facharztagentur GmbH stellt modulares Vertragswerk vor

Endlich Rechtssicherheit für Honorarärzte?

Die Facharztagentur GmbH hat mit der Deutschen Rentenversicherung (DRV) ein neues Vertragswerk für Kliniken und Honorarärzte abgestimmt, das zukünftig für mehr Rechtssicherheit, v.a. im Hinblick auf die sog. "Scheinselbständigkeit" sorgen soll. Das von der Facharztagentur GmbH als "Quinta-Vertragswerk" bezeichnete Vertragsmodell besteht aus fünf Modulen und wird in diesen Tagen den Kunden der Facharztagentur vorgestellt. Wir hatten ebenfalls Gelegenheit einen ersten Blick hineinzuwerfen. Lesen Sie dazu nachfolgend unsere Stellungnahme.

26.5.2011 - Bundesärztekammer zum Thema Honorarärzte

Zum Download der Bundesärztekammer

Lesen Sie dazu nachfolgend unsere Stellungnahme

zum Positionspapier der Bundesärztekammer & KBV
Honorarärzte sind kein Randphänomen

Studie zur Situation von Honorarärzten beendet

Vom 21.9.2009 bis 8.8.2010 lief die erste bundesweite Umfrage unter Ärzten zur honorarärztlichen Tätigkeit. Teilnehmen konnten ALLE Ärzte über die Webseite:

WWW.HONORARARZTSTUDIE.DE

Die Datenerfassung ist seit dem 8.8.2010 nunmehr beendet. Die Auswertung läuft und über die Ergebnisse werden wir wieder berichten. Diese erwarten wir gegen Ende des Jahres 2010.

Zum Hintergrund der Studie:

Wir wissen derzeit nur sehr wenig über ein sich schnell entwickelndes Tätigkeitsgebiet und über die Honorarärzte selbst: Weder ist bekannt, wie viele Ärzte diese Tätigkeit insgesamt in Deutschland ausüben noch weiss man etwas über die persönlichen Motivationen und Erfahrungen von Honorarärzten in ihrem Tätigkeitsgebiet. Es gibt keine validen Informationen über die Alterstruktur, die Geschlechterverteilung oder den beruflichen Werdegang. Genauso wenig weiss man über die eigentliche Tätigkeit: Werden Honorarärzte eher in der ambulanten Versorgung oder im stationären Bereich öffentlicher bzw. privater Kliniken eingesetzt? In welchen Fachrichtungen arbeiten sie überwiegend? Wie bekommen sie ihre Arbeitsaufträge? Wie bilden sie sich fort? Worin sehen sie die Vor- und Nachteile in ihrer Tätigkeit? Ist die Tätigkeit als Honorararzt für diese Ärzte gar eine Alternative zur Abwanderung ins Ausland? Dies sind nur einige der offenen Fragen die durch diese Studie beantwortet werden sollen.

Die Studie wird im Rahmen einer Dissertationsarbeit von Cand. med. Alexander Teske durchgeführt, die von Prof. Dr. Dr. med. Günter Ollenschläger, Leiter des ÄZQ, betreut wird.

Honorararzt - FAQ (Definitionsvorschlag des BV-H bis zum Mai 2011)

Honorarärzte im engeren Sinne sind Ärzte, die ohne vertragsärztliche Zulassung oder eigene Praxis, sowie ohne einem gleichzeitig bestehenden Angestelltenverhältnis (darunter fällt auch eine Teilzeittätigkeit) nachzugehen, gegen ein vereinbartes Honorar in der stationären UND/ODER ambulanten Versorgung tätig sind. Honorarärzte können also in Kliniken, Praxen / MVZ, Forschungseinrichtungen, Institutionen, bei Rettungsdienstorganisationen u.v.m. projektbezogen und oft zeitlich begrenzt ärztlich tätig sein.

Honorarärztlich tätige Ärzte sind Ärzte, die in sonstigen Mischformen (gleichzeitig bestehendes Teilzeitarbeitsverhältnis, eigene KV Zulassung oder Praxis etc.) gegen einen Honorarsatz (z.B. Stundensatz) bei einem „dritten“ Auftraggeber stationär UND/ODER ambulant tätig sind. Insbesondere im Hinblick auf die letztere Bezeichnung sind die Übergänge fließend und eine Abgrenzung gegenüber den Begriffen „Vertragsarzt“ oder „Niedergelassener Arzt“ ist nicht streng zu ziehen. Das Tätigkeitsfeld ist dem Honorararzt gleich.

Marburger Bund 2010: Nur 183 Krankenhausärzte wollen Honorararzt werden!

Laut einer Umfrage des Marburger Bundes unter den Mitgliedern, erwägen 44% aller Kankenhausärzte ihre Tätigkeit in Zukunft dort aufzugeben. Gefragt nach den möglichen Alternativen antworteten 183 Ärzte, dass sie eine Tätigkeit als Honorararzt anstreben wollen. (Bezogen auf 7217 gültige Antworten zu dieser Frage, entspricht dies einer Größenordnung von 2,5%). Insgesamt wurden in der Studie 12096 Fragebögen beantwortet. Somit ergibt sich eine Größenordnung von lediglich 1,5% aller Krankenhausärzte, die sich im Jahr 2010 eine Zukunft als Honorararzt vorstellen konnten. Bei leichtem Rückgang zum Zeitpunkt der Befragung und im Vergleich zum Jahr 2007, sind jedoch viele offene Stellen in den Kliniken unbesetzt (mehr als 12.000 Arztstellen).

Hochinteressante Umfrage des BDC zum Thema!

Umfrage zu verschiedenen Gesichtspunkten der Honorararzttätigkeit
Umfrage des BDC (Berufsverband der Deutschen Chirurgen) zu verschiedenen Gesichtspunkten der Honorararzttätigkeit - August 2010

Präsident der DGAI (Deutsche Gesellschaft für Anästhesie und Intensivmedizin) diffamiert Honorarärzte im FOCUS

Der Präsident der DGAI, Jürgen Schüttler, sagt in einem Interview zum Thema Honorarärzte: "Das Honorararzt-Unwesen ist der Feind einer qualitativ hochwertigen Medizin." Diese Aussage sorgt für derzeit heftigen Widerspruch und Kritik, nicht nur von Honorarärzten. Nicht bedacht hatte Herr Schüttler offensichtlich die Tatsache, dass viele Anästhesisten - neben ihrer normalen Tätigkeit im Bereich einer Klinik oder als niedergelassener Vertragsarzt - auch als Honorararzt tätig sind. Honorarärzte sind also keine "besondere ärztliche Species", die man mit einem solchen Satz einfach ausgrenzen kann. Nach den ersten Ergebnissen der aktuellen Honorararztstudie stammt die überwiegende Mehrheit sogar aus (ehemaligen) Leitungsfunktionen (Oberärzte, Chefärzte) und sie besitzen im Durchschnitt(!) eine vierzehnjährige Berufserfahrung als Facharzt. Die Patienten können sich also sicher sein, von hochqualifizierten Ärzten behandelt zu werden und müssen nicht befürchten, einer qualitativ minderwertigen Behandlung ausgesetzt zu sein.

Lesen Sie dazu noch unsere Beiträge zum diesjährigen DAC (Deutscher Anästhesie Kongress) in Nürnberg im Bereich PRESSE / PRESSEINFO.

BDA Brief an Prof. Schüttler
Der BDA (Berufsverband Deutscher Anästhesisten) hat dazu einen Brief an Prof. Schüttler verfasst. (www.bda.de)

Aufruf an alle Honorarärzte in Deutschland

Kein Streikbruch durch Honorarärzte

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

am 17.Mai beginnt offiziell der Streik der Ärzte an den kommunalen Kliniken in Deutschland. Hierzu hat der Marburger Bund aufgerufen, um eine bessere Vergütung v.a. auch der Bereitschaftsdienste zu erkämpfen. Viele von uns sind Honorarärzte geworden, um von den Bedingungen in den Kliniken etwas Abstand zu gewinnen, viele auch um, die Arbeitsbedingungen im Arztberuf wieder lebenswert zu machen. Der BV-H e.V. unterstützt deshalb inhaltlich die Streikmaßnahmen der angestellten Kollegen. Da in der Vergangenheit Honorarärzte zur Überbrückung von Streikmaßnahmen angeheuert wurden, möchten Euch bitten, keine kurzfristigen Aufträge an Kliniken in kommunaler Trägerschaft ab dem 17. Mai anzunehmen.

Vielleicht möchten sich einige sogar auch dem Streik anschließen!?

Christian Brodowski für den BVH

Honorarärzte als Helfer bei der Erdbebenkatastrophe in Haiti

Die Fa. Notarztboerse in Lüdersdorf ist normalerweise auf die gewerbliche Vermittlung von Notfallmedizinern im Inland spezialisiert. Mittlerweile verfügt die "Notarzt-Börse" über 3000 Mediziner in ihrer Datenbank und hat so Zugriff auf den größten und schnell einsetzbarsten Notarztpool Deutschlands. Auf eine erste Anfrage hin - nach Bekanntwerden der schweren Erdbebenkatastrophe in Haiti - hätten weit mehr als 100 Ärzte ihre Bereitschaft für einen sofortigen Abflug nach Haiti erklärt. „Sie bringen ihre internationale Erfahrung und ihr medizinisches Wissen ein“. Weitere Ärzte folgen nun von Minute zu Minute, da die Kommunikation zwischen der Fa. Notarztbörse und den 3000 Notärzten über das Internet schnell und unkompliziert funktioniert. (Siehe auch Ostseezeitung vom 16.1.2010)

16.01.2010, n.s.

BV-H e.V. - Wir sind fassungslos!

Beitrag der Ärztekammer Westfalen-Lippe - Siehe Deutsches Ärzteblatt

Endlich ist es raus und die wahren Schuldigen sind enttarnt! Honorarärzte und Vermittlungsfirmen entziehen der Patientenversorgung das Geld und sind damit offensichtlich schuld an der Misere im Gesundheitswesen. Diese Behauptung ist einfach so unglaublich dreist und intelligenzlos, dass man kaum ernsthafte Worte finden kann. Gut, dass ein Ärztekammerpräsident, wie Herr Dr. Windhorst, ehrenamtlich und selbstlos auf diesen Umstand aufmerksam macht und auch sonst keiner im Gesundheitswesen am Geld der Patienten mitverdient. Wir sind fassungslos!

Ich schlage einen sofortigen Streik aller Honorarärzte in Westfalen Lippe vor, damit sich dieser Bezirk mit den dann frei werdenden Milionen endlich wieder auf die Patientenversorgung konzentrieren kann. Ein weiterer Vorschlag: Überweisen Sie den Ärztekammerbeitrag deutlich gekürzt mit dem Hinweis: "Hiermit überweise ich nur einen Teilbetrag meines Kammerbeitrages, den Rest würde ich gerne in die Patientenversorgung investieren."

Nur eins möchte ich an dieser Stelle noch klarstellen: Eine Ärztekammer ist auch verpflichtet die Interessen ihrer Mitglieder wahrzunehmen. Wieviele Honorarärzte gibt es eigentlich bei der Kammer in Westfalen-Lippe? Ich hoffe, dass Herr Windhorst das ebenfalls weiss - Dr. Nicolai Schäfer (Bundesverband der Honorarärzte e.V.)

Ps: ...Und wenn wir schon dabei sind über Gelder zur sprechen, die anderen verloren gehen... (Seufz!)

Eine weitere Antwort auf die aktuelle Kritik zum Einsatz von Honorarärzten

Ohne Zweifel ist es keine wünschenswerte Entwicklung, die zum Berufsbild des KV- und krankenhausunabhängigen Honorararztes geführt hat. Das gilt auch für Länder, die uns das schon lange vorleben. Die an herausragender Stelle daran Beteiligten sitzen aber an ebenso herausragenden standes- und gesundheitspolitischen Schaltstellen und haben diese Entwicklung initiiert, vorangetrieben und die Ergebnisse dann im Gesundheitswesen zementiert. Und nun beklagen sie sich über das Ergebnis? Das ist geradezu unglaublich.

Wer hat nach Kräften privatisiert, fallpauschaliert, "Wettbewerb" gestärkt, die Pharmaindustrie in Deutschland ins Paradies katapultiert usw.usf.? Das alles mit Hilfe eines approbierten Sklavenheeres, welches ähnlich dem mittelalterlichen Bauern zur Fron verpflichtet sein soll?(Von den Pflegekräften soll hier keine Rede sein, aber sie gehören genauso dazu.) Bevor irgendein sogenannter Vertreter unseres Berufes es wagt anzuprangern, dass die Agenturen Geld der Patientenversorgung entziehen, ist er schon aus Gründen der Berufsehre verpflichtet, andere Fragen zu stellen. Woher kommen die Gewinne der privaten Krankenhausbetreiber, die unverfroren an den Krankenkassen/versicherungen vorbei an die Eigner gezahlt werden? Immerhin können Gewinne nur aus den Zahlungen der Versicherungen entstehen, Einsparungen müssen dann an diese zurückgehen. Die direkte Umwandlung von zwangseingezogenen Versicherungsgeldern in private Gewinne ist kriminell, und sie entsteht durch die vollkommen amoralische Ausbeutung der Beschäftigten im Gesundheitswesen. Mit politischer Billigung, natürlich.

Weiter im Text- wieviel Arbeitsstellen kann man finanzieren, indem man die horrenden Honorare von Personalermittlungsfirmen einspart, die besonders in privaten Häusern ständig antichambrieren und ihre Dienste bei der sogenannten Planstellenermittlung anbieten? Wie die Ergebnisse sind, ist klar, und falls doch jemand für sein Honorar den wahren Bedarf ermittelt, wird dies für tausende Euro- ignoriert! Das habe ich selbst erlebt. Wer profitiert von der vollen Mehrwertsteuer auf Medikamente? Das ist nur eine Auswahl, wer der Patientenversorgung Geld entzieht. Mit Sicherheit ist es nicht die Arztagentur, die nichts weiter tut, als Bedarf und Ressourcen miteinander zu vereinigen. Diese Leistung ist weder sittenwidrig noch ungewöhnlich, und das, was sie kostet, spiegelt samt dem eigentlichen Honorar nur den tatsächlichen Wert der vermittelten Sache wider. Das ist Marktwirtschaft!!! Ich denke, die haben wir, oder etwa nicht?

Die Leistung des Arztes ist teuer, unter anderem weil sie mit höchster Verantwortung verbunden ist und weil sie eben nur wenige leisten können und dürfen. Im Gegensatz zu vielen Jobs in Politik und Wirtschaft. Und wer etwas Notwendiges und Begehrtes erbringen kann, verkauft sich teuer. Zu nichts anderem hat man den Arzt in Deutschland erzogen, und nun, wo er es verstanden hat und anwendet, ist er plötzlich die dunkle Seite der Macht? Die deutsche Ärzteschaft sollte jedem einzelnen Honorarzt dankbar sein, denn diese haben es endlich geschafft, den wahren Wert ärztlicher Tätigkeit legal, elegant und schlüssig offenzulegen. Das dient allen Ärzten, seien sie niedergelassen oder angestellt. Die durchsichtige Stimmungsmache ist nur das Geschrei der bisherigen Profiteure des gigantischen "Gesundheitsmarktes" und ist bereits vor mehr als 200 Jahren von Goethe im "Zauberlehrling" beschrieben worden...

von R. Kretzschmar - Honorarärztin und Mitglied im BV-H e.V.

Bayern´s Notärzte wehren sich gegen EMDOC

Am 01.07.09 wurde in Bayern durch die kassenärztliche Vereinigung die sogenannte Notarztdienstsordnung (NADO) eingeführt. Ein Regelwerk welches in der jetzigen Form fast ausschließlich aus Pflichten und nahezu ohne Rechte für den Notarzt besteht. Den Höhepunkt dieser Strukuränderungen wurde nun mit der Etablierung eines elektronischen Dokumentationssystems namens EMDOC im bayerischen Notarztdienst durchgeführt. Was ist EMDOC? EMDOC ist ein elektronisches online Dokumentationssystem in dem sämtliche Daten eines Notarzeinsatzte gemäß DIVI Protokoll - zusätzlich neben der händischen Dokumentation - eingegeben werden sollen. Bayerns Notärzte wehren sich landesweit mit der Einführung eines solchen Systems. Die ersten Notarztstandorte werden nicht mehr oder nur zeitweise besetzt. Es wird von Kollegen bereits jetzt mitgeteilt, wenn dieses System nicht zurückgenommen wird, komplett aus dem Notarztdienst auszusteigen.

Was ist an diesem System u.a. zu bemängeln?

1. Sämtliche medizinischen Daten eines Patienten werden an die KVB weitergeleitet. Datenschutz und Persönlichkeitsrecht des Patienten werden dadurch verletzt.
2. Doppelte Dokumentationsarbeit: Erheblicher bürokratischer Mehraufwand.
3. Keine Offlineversion und Offlineeingabe möglich

Weiter Informationen finden Sie unter: http://www. facharzt.de (Suche: EMDOC) eingeben

Bedauerlicherweise ist es auch so, dass die Arbeitsgemeinschaft der in Bayern tätigen Notärzte ein unklares Spiel betreibt. Fragen werden nicht klar beantwortet, Transparenz besteht nicht, zumal dessen Vorsitzender (Prof. Dr. Peter Sefrin) einerseits als Vertreter) der bayerischen Notarzte auftritt und andererseits gleichzeitig in beratender Funktion für die KVB in Sachen EMDOC und NADOC tätig ist. Ein klarer Interessenskonflikt mit dem er schriftlich konfrontiert wurde und mit Platitüden antwortet, und dieser Vorwurf defacto, nicht kommentiert wird.

Wir bitten alle Kolleginnen und Kollegen sich mit uns bayerischen Notärzten soldiarisch zu zeigen und Angebote an Notarztstandorten erst nach Rücksprache mit den zuständigen Gruppensprechern anzunehmen. Konterkarieren Sie nicht unsere Aktivitäten, indem Sie kritiklos Notarztdienste in Bayern übernehmen. Für ihre Solidarität und Verständnis bedanken wir uns jetzt schon

Dr. Jochen Hahn
Facharzt f. Anästhesie
Intensiv- und Notfallmedizin
90482 Nürnberg
Tel. 0911-9505286
Fax 0911-9505287

Arzt? - Werden Sie lieber Makler!

Der aktuelle STERN hat in seiner Ausgabe einen neuen Gehaltsreport "Was die Deutschen verdienen" vorgelegt.

Aus dem Beitrag sei hier kurz zitiert: "Besonders dramatisch ist der Verlust aber bei Ärzten: Mit einem monatlichen Durchschnittseinkommen von 6400 Euro im Jahr 2008 sind sie zwar immer die Top-Verdiener. Doch die Gesundheitsreform und die niedrigen Einstiegsgehälter bei den Berufsanfängern bescherten ihnen im Vergleich zu 1990 ein reales Minus von 50 Prozent. Auf der Gewinnerseite stehen unter anderem Makler, Verwaltungsfachleute sowie Bankkaufleute und Anlageberater."

Unabhängige Honorarärzte sind - unserer Meinung nach - ebenso wichtig, wie unabhängige Forschung!

Das Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (http://www.iqwig.de) überprüft und bewertet auf der Basis wissenschaftlicher Methoden unabhängig Arzneimittel und Therapien in der Medizin. Die kritischen Berichte stoßem so manchen Pharmalobbyisten sehr "sauer" auf. Dank der Lobbyarbeit soll nun das Institut "umgebaut" werden, wie es so schön heißt. Siehe TV-Bericht MONITOR vom 7.1.2010.

Umfrage unter 390 Chefärzten für Anästhesie

Der BDA hat im September 2009 die Ergebnisse einer Umfrage unter 390 teilnehmenden Chefärzten für Anästhesie mitgeteilt. Man wollte erfahren, wieviele Abteilungen Honorarärzte beschäftigen.

Aus den Ergebnissen

69% der teilnehmenden Krankenhäuser stammten aus den alten Bundesländer 31% Krankenhäuser aus den sog. "neuen" Bundesländern. 29% der Chefärzte gaben an, regelmäßig Honorarärzte in ihrer Abteilung zu beschäftigen. Weitere Informationen siehe Webseiten des Berufsverbandes deutscher Anästhesisten: www.bda.de

Bundesärztekammer bestätigt: Honorararzttätikeit ist konform mit der Berufsordnung für Ärzte

In einem Antwortschreiben der Bundesärztekammer an Frau Dr. Marlies Volkmer (MDB) bestätigt die BÄK die Konformität der honorarärztlichen Tätigkeit mit der Berufsordnung für Ärzte (MBO). In dem Schreiben heißt es u.a.:

Zur Honorararzttätigkeit und Berufsordnung:

"Diese (Anm: U.a. Honorararzttätigkeit) verschiedenen Formen der beruflichen Tätigkeiten stehen grundsätzlich mit dem Berusfrecht in Einklang, weil diese Ärztinnen und Ärzte im ambulanten oder stationären Bereich tätig sind. (...) Die in diesem Rahmen ausgeübte Tätigkeit (Anm: Honorararzttätigkeit) ist grundsätzlich berufsrechtlich nicht zu beanstanden."

Zur Frage der Zugehörigkeit zu verschiedenen Kammern / Versorgungswerke heisst es:

"Honorararztlich tätige Ärztinnen und Ärzte sind regelhaft über die ärztlichen Versorgungswerke rentenversichert. Da bei Honorarärzte, die zeitlich begrenzt in verschiedenen Bundesländern tätig werden, das sog. "Lokalitätsprinzip" nicht anwendbar ist, haben die Versorgungswerke folgende Absprache getroffen: Bei in verschiedenen Bundesländern tätigen Honorarärzten richtet sich ihre Mitgliedschaft nach dem Ort der Haupttätigkeit bzw., sofern keine Haupttätigkeit bestimmbar ist, nach ihrem Wohnort."

Verfasser:

Dr. med. Regina Klakow-Frank, M.A.
Stellvertretende Hauptgeschäftsführerin
der Bundesärztekammer (30. Juli 2009)

Das Schreiben können Sie als PDF-Dokument in unserem Mitgliederbereich einsehen.

Zitat

"Ohne Honorarärzte wäre in vielen Kliniken kein ordnungsgemäßer Betrieb mehr möglich" (Jörg-Dietrich Hoppe, Präsident der Bundesärztekammer) - aus SPIEGEL-Online vom 30.7.2009

Vorankündigung: BV-H gibt Leitfaden zur Beschäftigung von Honorarärzten heraus.

Um zur Verbesserung der Strukturqualität im Honorararztwesen beizutragen, werden wir im neuen Jahr einen Leitfaden herausgeben, der sowohl für Auftraggeber als auch für Honorarärzte den Stand der Erkenntnisse zu allen Rechtsfragen rund um die Honorararzttätigkeit zusamenfassen soll. Neben einem Überblick über das Tätigkeitsbild wird dieser Leitfaden einen kommentierten Mustervertrag bzw. eine Checkliste zur Vertragsgestaltung enthalten und viele Tipps zu den Themengebieten Berufsrecht, Haftungsrecht, Arbeits- und Sozialrecht enthalten.

Der Leitfaden wird für eine geringe Schutzgebühr über uns zu beziehen sein.

Qualitätssiegel für Honorarärzte?

Was unterscheidet einen "guten" von einem "schlechten" Honorararzt? Wer ist unser Kunde? Was bedeutet Strukturqualität, Prozessqualität und Ergebnisqualität im Honorararztwesen? Was wird von uns erwartet und wie gehen wir selbst mit Konflikten um? Am 24.10.2009 wurde eine Arbeitsgruppe zu Qualitätsfragen im Honorararztwesen gegründet. Diese Arbeitsgruppe wird sich zukünftig mit dem Thema beschäftigen und soll Leitgedanken zu diesem Thema formulieren. U.a. wird sie sich mit der Frage beschäftigen, über welche Qualifikationen ein Honorararzt verfügen sollte und wie eine qualitativ hochwertige Vermittlung von Honorarärzten gewährleistet werden kann. Weiterhin soll darüber nachgedacht werden, wie man von Seiten des BV-H e.V. im Konfliktfall vermitteln kann.

Wegen schlechter Arbeitsbedingungen streiken derzeit die Kollegen an den DRK-Kliniken in Berlin. Wie uns bekannt geworden ist, versuchen die Kliniken, den bestehenden Verhandlungsdruck durch den vermehrten Einsatz von Honorarkräften zu unterlaufen.

Der BV-H erklärt dazu:

Gemäß unserem Selbstverständnis dienen Honorarärzte zum kurz- oder mittelfristigen Abfangen von Personalengpässen. Dadurch tragen wir in Stoß- und Krisenzeiten dazu bei, eine lückenlose fachärztliche Patientenversorgung sicherzustellen. Wir sehen uns ausdrücklich NICHT als mobile Reserve der Klinikleitungen und Personalabteilungen, die bei Konflikten mit der angestellten Ärzteschaft als Druckmittel eingesetzt werden kann.

Der BV-H e.V. fordert daher seine Mitglieder auf, die Bemühungen der Ko lleginnen und Kollegen in den DRK-Kliniken Berlin nicht zu unterlaufen. Achten Sie bitte darauf, dass Sie sich nicht bewusst oder unbewusst als "Streikbrecher" von den Kliniken anfordern lassen! Unterstützen Sie die angestellten Kolle gen in ihrem Bemühen um bessere Arbeitsbedingungen!

BV-H e.V. - Der Vorstand

REISEFREIHEIT FÜR ALLE ÄRZTE!
Wir fordern die Monomitgliedschaft in Ärztekammer- und Ärzteversorgung

Die derzeitigen Regelungen für Ärzte, die in verschiedenen Ärztekammerbezirken tätig sind, wirken sich negativ und behindernd auf die Tätigkeit von Honorarärzten aus. Die unzeitgemäßen Regelungen halten nicht Schritt mit den Strukturveränderungen im modernen Gesundheitswesen und sorgen derzeit für viel Ärger - nicht nur unter Honorarärzten. Multiple Mitgliedschaften in Ärztekammern und Mini-Anwartschaften der Ärzteversorgung können nicht im Sinne der Interessensvertretung unserer Ärzte sein. Wir fordern deshalb die sofortige Einführung der Monomitgliedschaft in Ärztekammer und Ärzteversorgung! Die Strukturen der Selbstverwaltungsorgane der Ärzteschaft müssen sich ebenso modernisieren und flexibilisieren, wie es von uns Ärzten heutzutage permanent verlangt wird. Vernetzung und moderne Kommunikation sucht man im Bereich der zahllosen Landesärztekammern und Versorgungswerke offensichtlich vergeblich.

Das Ende der Honorararzt-Tätigkeit in Sicht?

Die Probleme im Zusammenhang mit der sog. "Scheinselbständigkeit" nehmen zu.

(3.7.09) Ein größerer Klinkträger ist gerade in der juristischen Auseinandersetzung mit den Sozialversicherungsträgern. Die Honorarärzte der Klinik seien "scheinselbständig" und daher fordern die SV-Träger die Versicherungsbeiträge ein.

Stoppt die Röhn-Klinikum-AG den Einsatz von Honorarärzten?

(3.7.09) Der Vorstand der Rhön-Klinikum-AG soll ein renomiertes Wirtschaftsprüfungsunternehmen mit einer Prüfung zum Status des Honorararztwesens beauftragt haben. Das Gutachten soll angeblich die Kriterien einer selbständigen Tätigkeit bei Honorarärzten nicht gegeben sehen. Es attestiert eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigungssituation im Abhängigkeitsverhältnis (Scheinselbständigkeit). Daraufhin soll die Rhön-Klinikum-AG - nach unseren Informationen - eine entsprechende Anfrage an die Schiedskommission der Sozialversicherungsträger gestellt haben. Diese Beurteilung steht wohl bisher noch aus. Bis zur Klärung des Sachverhalts soll es vorerst keine Vertragsgestaltungen für Honorarärzte über den Zeitpunkt 31.08.2009 hinaus geben. Der Hintergrund ist die Befürchtung der Einforderung von entsprechenden Nachzahlungen der Sozialversicherungen gegenüber dem Konzern.

Was geht das den einzelnen Honorararzt an?

Sollte eine solche Nachforderung erhoben werden, kann der Träger diese auch rückwirkend gegenüber dem Honorararzt geltend machen.

Was tun?

Wie Sie sich als Klinik davor schützen können und welche Maßnahmen Honorarärzte treffen können, um sich vor dem Status der Scheinselbständigkeit und vor Nachforderungen der SV. zu bewahren, wollen wir gemeinsam erarbeiten. Dazu bedarf es einer starken Gemeinschaft, da hier weniger juristische als vielmehr politische Lösungen gefragt sind. Lesen Sie dazu weiter in unserem Mitgliederbereich und diskutieren Sie das Problem in unserem Forum.

WERDEN SIE DESHALB NOCH HEUTE MITGLIED IM BV-H e.V.

Dies ist übrigens auch als Unternehmen bzw. Klinikum möglich.

Lohnt sich das?

Lohnt sich der Einsatz eines Honorararztes aus Sicht des Arbeitgebers? Dies Frage behandelte Dr. M. Spielhagen in seinem Vortrag auf dem DAC 2009 (Deutscher Anästhesiekongress) in Leipzig. Lesen Sie die Zusammenfassung seines hochinteressanten Vortrages in unserem Mitgliederbereich im Menüpunkt "Tipps für Newcomer". Sie erfahren, wie man die Personalkosten eines angestellten Arztes mit den Kosten eines Honorararztes vergleicht und das sich bei bestimmten betriebswirtschaftlichen Fragestellungen der Einsatz eines Honorararztes durchaus lohnen kann!

Neue Webseite mit Open-Source-Redaktionssystem ZMS

Wir danken an dieser Stelle Herrn Dr. Frank Hoffmann von dem Berliner IT-Beratungsunternehmen Hoffmann+Liebenberg, für die Unterstützung bei der Entwicklung dieser Webseite. Die neue Webseite des BV-H e.V. setzt das freie Open-Source-System ZMS ein; dieses Content-Management-System ist speziell für den Einsatz im medizinischen und wissenschaftlichen Umfeld konzipiert und bietet zahlreiche Erweiterungsmodule für die Produktion und Publikation elektronischer Inhalte.

Ein voller Erfolg! - Das Seminar 2008 in Potsdam

Wie werde ich Honorararzt ? - Alles, was Sie für eine erfolgreichen Start in den Beruf wissen MÜSSEN ist am Samstag, den 13.12.2008 erstmals erfolgreich durchgeführt worden. Viele interessante Beiträge sorgten innerhalb eines Tages für einen differenzierten Blick auf die Tätigkeit als Honorararzt.

Versicherung für Honorarärzte

Unser Mann: Herr Wolfgang Fries beantwortet alle Fragen rund um das Gebiet der Versicherungen. Testen Sie ihn selbst und vergleichen Sie seine Konditionen mit anderen Angeboten! Weitere Informationen und Kontaktadresse unter dem Menüpunkt Partner - Versicherung.

Honorararzt-Fachzeitung in den USA

Um einen kleinen Ausblick zu geben, wie sich die Honorararzt-Szene in anderen Ländern bereits entwickelt hat, hier ein sehr interessanter Link: locumlife.modernmedicine.com aus den USA.

Ob in Kliniken...
Ob in Kliniken...

Honorarärzte sorgen heutzutage dafür, dass OP-Säle nicht leerstehen und der Krankenhaus-Betrieb auch in Zeiten des Ärztemangels weitergehen kann.

...oder als Notarzt
...oder als Notarzt

Viele Notarzt-Einsatz-Fahrzeuge (NEF) blieben ohne Honorarärzte in der Garage stehen. Ohne Notarzt gibt es keine Hilfe im Notfall.

In Praxen, Forschung u.v.m.
In Praxen, Forschung u.v.m.

Als Vertretung in Arztpraxen und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens sind Honorarärzte heute unentbehrlich geworden und die Zukunft verlangt ihren Einsatz in noch stärkerem Maße.



 
Webmaster: webmaster@bv-honoraraerzte.de
Zuletzt geändert: 06.02.2012     
Impressum | Kontakt | Sitemap