
Notarzt selbständig - LSG NRW vom 8.2.2017
Ein Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen unterstützt die Selbstorganisation von Notärzten in Vereinen oder Genossenschaften
In einem Urteil des Landessozialgerichts NRW (8. Senat) vom 8.2.2017 - Az: L8R162/15 wird die Tätigkeit einer Notärztin als selbständige Tätigkeit anerkannt. Besonders interessant ist hierbei die Tatsache, dass die Beauftragung der Notärztin über einen vom Träger des Rettungsdienstes (Kreis) beauftragten Notarztverein erfolgte.